Entfernungspauschale-Rechner 2026
Du gibst Entfernung, Arbeitstage und Verkehrsmittel ein und siehst, was du als Pendler in der Steuererklärung ansetzen kannst.

Zuletzt geprüft:
Bei 30 km und 220 Arbeitstagen kannst du 2.508 € Entfernungspauschale im Jahr ansetzen.
2.508 €
Rechenweg
- 30 km × 0,38 € × 220 Arbeitstage = 2.508 €.
- Beim Auto gilt der Höchstbetrag von 4.500 € nicht.
Was dieser Rechner macht
Du gibst ein, wie viele volle Kilometer es von deiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind, an wie vielen Tagen im Jahr du dort warst und wie du fährst. Der Rechner zeigt dir die Entfernungspauschale, die du in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen kannst. Wenn du magst, trägst du außerdem deinen Grenzsteuersatz ein und siehst, wie viel Steuer das etwa bringt. Er ist für Arbeitnehmer gedacht, die zur Arbeit pendeln. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz (EStG) für das Jahr 2026. Nicht berechnet werden Familienheimfahrten, doppelte Haushaltsführung und Dienstreisen.
So berechnet sich die Pauschale
Für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte setzt du 0,38 € an, und zwar für jeden Arbeitstag, an dem du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Gezählt wird nur die einfache Strecke, Hin- und Rückweg zusammen gelten als ein Weg. Ein angefangener Kilometer zählt nicht.
Ein Beispiel: Bei 30 km und 220 Arbeitstagen sind das 30 × 0,38 € × 220, also 2.508 € im Jahr. Mit dem Auto, dem Fahrrad oder der Bahn ist der Betrag zunächst derselbe, die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.
Der Höchstbetrag von 4.500 Euro
Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Das gilt nicht, wenn du einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Fährst du also mit dem Auto, gibt es keine Grenze. Wer dieselbe Strecke mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegt, wird bei 4.500 € gedeckelt.
Bei 100 km und 220 Tagen sind es 8.360 € mit dem Auto, mit dem Fahrrad nur 4.500 €.
Bahn und Bus: tatsächliche Kosten
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen, soweit sie die Pauschale für das ganze Jahr übersteigen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Zahlst du für Fahrkarten also mehr, als die Pauschale ergibt, zählt dein Betrag, nicht die Pauschale. Zahlst du weniger, bleibt es bei der Pauschale. Trage dafür im Rechner die Jahreskosten ein.
Wann sich der Abzug lohnt
Werbungskosten werden vom Finanzamt ohnehin mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € berücksichtigt (§ 9a EStG). Erst was zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten darüber hinausgeht, senkt deine Steuer. Das Beispiel mit 30 km und 220 Tagen ergibt 2.508 €, davon liegen 1.278 € über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sparst du damit etwa 383,40 €.
Typische Fehler bei der Pendlerpauschale
Diese Fehler passieren am häufigsten:
- Hin- und Rückweg doppelt zählen: Es zählt nur die einfache Strecke.
- Homeoffice-Tage mitrechnen: Nur Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast, zählen.
- Den Höchstbetrag von 4.500 € beim Auto beachten: Er gilt nur ohne Kraftwagen.
- Erwarten, dass jeder Kilometer Steuer spart: Erst was mit den übrigen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt, senkt die Steuer.
Nächste Schritte
Zähle deine Arbeitstage im Betrieb, zum Beispiel aus dem Kalender. Miss die kürzeste Straßenverbindung. Trag beides in die Anlage N deiner Steuererklärung ein oder gib es deinem Steuerberater. Wer mit Bahn oder Bus fährt, sammelt die Fahrkarten, denn sie zählen, wenn sie mehr als die Pauschale kosten.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
Das Ergebnis ist eine Orientierung für deine Steuererklärung.
- Gerechnet wird mit dem Gesetz in der Fassung, die ab dem Veranlagungszeitraum 2026 gilt (§ 52 Abs. 1 Einkommensteuergesetz, EStG). Für frühere Jahre gilt eine andere Fassung, die der Rechner nicht abbildet.
- Als Entfernung zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur für die einfache Strecke. Eine andere Strecke darf angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.
- Nicht berechnet werden Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung, Dienstreisen, Fahrten mit mehreren Wohnungen, Sammelbeförderung, Flugstrecken und die tatsächlichen Kosten bei einem Grad der Behinderung ab 70 oder ab 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit.
- Der Rechner kennt nur Auto, Bahn oder Bus und Fahrrad oder zu Fuß. Für Motorräder, Motorroller und Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft können andere Regeln zum Höchstbetrag gelten.
- Steuerfreie Sachbezüge des Arbeitgebers für die Fahrten mindern den abziehbaren Betrag. Das rechnet der Rechner nicht mit.
- Die Steuerersparnis ist eine Schätzung. Sie nimmt den Grenzsteuersatz, den du selbst einträgst, und lässt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer weg.
Entfernungspauschale nach Kilometern bei 220 Arbeitstagen
Mit dem Auto gibt es keinen Höchstbetrag. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß werden 4.500 € nicht überschritten.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 2026?
0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für jeden Arbeitstag. In dieser Fassung des Gesetzes gilt ein einziger Satz für alle Kilometer.
Zählt der Hin- und Rückweg doppelt?
Nein, nur die einfache Strecke. Bei 15 km und 220 Tagen sind es 15 × 0,38 € × 220 = 1.254 €.
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 € auch mit dem Auto?
Nein. Wer einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt, kann auch mehr als 4.500 € ansetzen. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß ist bei 4.500 € Schluss.
Kann ich bei Bahn und Bus mehr als die Pauschale ansetzen?
Ja, wenn deine tatsächlichen Fahrkartenkosten im Jahr höher sind als die Entfernungspauschale. Dann zählen die Kosten, soweit sie die Pauschale übersteigen, zusätzlich.
Zählen Homeoffice-Tage bei der Pendlerpauschale?
Nein, nur Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
Bringt mir die Pauschale immer etwas?
Nur, wenn alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Darunter setzt das Finanzamt den Pauschbetrag an, und die Pauschale ändert nichts.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner gilt für das Jahr 2026 (§ 52 Abs. 1 EStG).
Gesetze und amtliche Quellen
- Entfernungspauschale und Höchstbetrag, Kosten für Bahn und Bus: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG), Entfernungspauschale (geprüft am 20.10.2026)
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (geprüft am 20.10.2026)
- Anwendung ab 2026: § 52 Abs. 1 EStG, Anwendung dieser Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 2026 (geprüft am 20.10.2026)
- Gesetzesstand: Einkommensteuergesetz (EStG), Gesamtausgabe mit Vollzitat und Standangabe (geprüft am 20.10.2026)
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.