Grunderwerbsteuer-Rechner 2026
Du gibst den Kaufpreis ein und wählst das Bundesland, der Rechner zeigt die Steuer samt Rechenweg.

Zuletzt geprüft:
Bei 300.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen zahlst du 19.500 € Grunderwerbsteuer.
19.500 €
Steuersatz: 6,5 % · Die Seite für Nordrhein-Westfalen
Rechenweg
- 300.000 € × 6,5 % = 19.500 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Was dieser Rechner macht
Der Rechner sagt dir, wie viel Grunderwerbsteuer du beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung zahlst. Er ist für Käufer gedacht, die vor dem Notartermin wissen wollen, mit welchem Betrag sie neben dem Kaufpreis rechnen müssen. Du gibst den Kaufpreis und das Bundesland ein, in dem die Immobilie liegt, und bekommst den Steuerbetrag, den Satz und den Rechenweg. Die Sätze legt jedes Land selbst fest, derzeit liegen sie zwischen 3,5 % und 6,5 %. Nicht eingerechnet sind Notar, Grundbuchamt und Makler, dafür gibt es den Kaufnebenkosten-Rechner. Ebenso fehlen die Fälle, in denen keine Steuer anfällt, etwa bei Verkäufen zwischen Ehepartnern. Sie sind weiter unten aufgelistet, berechnet werden sie nicht.
Warum der Satz vom Bundesland abhängt
Bis 2006 galt in ganz Deutschland derselbe Satz von 3,5 % (§ 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Seit der Föderalismusreform dürfen die Länder ihn selbst bestimmen, und die meisten haben ihn seitdem erhöht. Heute reicht die Spanne von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Der Durchschnitt der 16 Länder liegt bei 5,56 %, ohne Gewichtung nach Einwohnern.
Der Satz hängt allein an der Lage des Grundstücks. Wo du wohnst und wo der Notar sitzt, ist egal. Innerhalb eines Landes zahlst du überall dasselbe, die Gemeinden dürfen keinen eigenen Satz festlegen.
Ein Beispiel mit 350.000 € Kaufpreis
Eine Familie kauft ein Reihenhaus für 350.000 €. In Bayern gilt 3,5 %, sie rechnet also 350.000 € mal 0,035 und zahlt 12.250 €. In Niedersachsen mit 5,0 % wären es 350.000 € mal 0,05, also 17.500 €. In Nordrhein-Westfalen mit 6,5 % kommen 350.000 € mal 0,065 heraus, das sind 22.750 €.
Zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen liegen bei diesem Haus 10.500 €. Die Steuer kommt zusätzlich zum Kaufpreis dazu und sollte deshalb von Anfang an in der Planung der Kaufnebenkosten stehen.
Was zur Gegenleistung gehört
Die Steuer richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1). Beim Kauf ist das der Kaufpreis plus die sonstigen Leistungen, die der Käufer übernimmt, und die Nutzungen, die sich der Verkäufer vorbehält (§ 9 Abs. 1 Nr. 1). Übernimmst du zum Beispiel Schulden des Verkäufers, steigt dadurch die Bemessungsgrundlage. Der Rechner kennt nur den Kaufpreis, alles Weitere steht im Kaufvertrag.
Freigrenze und typische Ausnahmen
Ein Erwerb ist steuerfrei, wenn der maßgebende Wert 2.500 € nicht übersteigt (§ 3 Nr. 1). Liegt er auch nur einen Cent darüber, wird die Steuer vom ganzen Betrag berechnet.
Außerdem nennt § 3 Vorgänge, bei denen keine Grunderwerbsteuer anfällt. Der Rechner berechnet sie nicht. Trifft einer dieser Fälle auf dich zu, sprich mit dem Notar oder dem Finanzamt.
- Verkauf zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz)
- Übertragung an den früheren Ehepartner oder Lebenspartner, wenn nach einer Scheidung das Vermögen aufgeteilt wird (§ 3 Nr. 5 und 5a)
- Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also zum Beispiel von den Eltern auf die Kinder oder von den Großeltern auf die Enkel. Stiefkinder und die Ehepartner dieser Personen sind gleichgestellt (§ 3 Nr. 6)
- Erbschaft und Schenkung, die stattdessen nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz besteuert werden (§ 3 Nr. 2)
- Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch Miterben, wenn sie den Nachlass untereinander aufteilen (§ 3 Nr. 3)
Typische Fehler beim Rechnen
Diese Fehler führen am häufigsten zu einer falschen Summe:
- Das falsche Land: Es zählt, wo das Grundstück liegt, nicht wo du wohnst.
- Nur den Kaufpreis ansetzen: Übernommene Schulden des Verkäufers erhöhen die Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz).
- Die Steuer mit allen Nebenkosten verwechseln: Notar, Grundbuchamt und Makler kommen zusätzlich dazu.
- Einen alten Satz verwenden: Mehrere Länder haben den Satz geändert. Welcher gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet, bei einem Kauf meist der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag wirksam wird.
Nächste Schritte
Rechne zuerst die gesamten Nebenkosten aus, damit du weißt, wie viel Eigenkapital du brauchst. Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten.
Sprich vor der Beurkundung mit dem Notar, wenn Möbel, übernommene Schulden oder ein Ausnahmefall im Spiel sind, zum Beispiel ein Kauf vom Ehepartner oder von den Eltern. Der Notar meldet den Vorgang dem Finanzamt (§ 18 Grunderwerbsteuergesetz), von dort kommt der Steuerbescheid.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026
Die Länder stehen nach Steuersatz geordnet, der niedrigste zuerst. Bei gleichem Satz gilt die alphabetische Reihenfolge. Ein Klick auf den Namen führt zur eigenen Seite des Landes.
| Platz | Bundesland | Satz | Gilt seit |
|---|---|---|---|
| 1 | Bayern | 3,5 % | 01.09.2006 |
| 2 | Baden-Württemberg | 5,0 % | 05.11.2011 |
| 2 | Niedersachsen | 5,0 % | 01.01.2014 |
| 2 | Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 01.03.2012 |
| 2 | Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 01.03.2012 |
| 2 | Thüringen | 5,0 % | 01.01.2024 |
| 7 | Bremen | 5,5 % | 01.07.2025 |
| 7 | Hamburg | 5,5 % | 01.01.2023 |
| 7 | Sachsen | 5,5 % | 01.01.2023 |
| 10 | Berlin | 6,0 % | 01.01.2014 |
| 10 | Hessen | 6,0 % | 01.08.2014 |
| 10 | Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 01.07.2019 |
| 13 | Brandenburg | 6,5 % | 01.07.2015 |
| 13 | Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 01.01.2015 |
| 13 | Saarland | 6,5 % | 01.01.2015 |
| 13 | Schleswig-Holstein | 6,5 % | 01.01.2014 |
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Das hängt vom Bundesland ab. Der Satz liegt zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. Der Durchschnitt der 16 Länder beträgt 5,56 %.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 300.000 €?
In Bayern sind es 10.500 €, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein 19.500 €. Der Unterschied beträgt 9.000 €.
Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?
Der Kaufpreis, genauer die Gegenleistung, wird mit dem Satz des Bundeslands multipliziert und das Ergebnis auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz). Bei 350.000 € und 6,5 % sind das 22.750 €.
In welchem Bundesland ist die Grunderwerbsteuer am niedrigsten?
In Bayern mit 3,5 %. Am höchsten ist sie mit 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Nach dem Gesetz sind beide Vertragsteile Steuerschuldner (§ 13 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt.
Gibt es einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer?
Einen Freibetrag gibt es nicht, aber eine Freigrenze. Liegt der Wert bei höchstens 2.500 €, bleibt der Erwerb steuerfrei. Liegt er darüber, wird die Steuer vom ganzen Betrag berechnet. Daneben gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Ehepartner und Verwandte in gerader Linie.
Bekomme ich die Steuer zurück, wenn der Kauf rückgängig gemacht wird?
Unter den Voraussetzungen von § 16 Grunderwerbsteuergesetz kann die Steuer entfallen. Das gilt etwa, wenn der Kauf innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Steuer und vor dem Eigentumsübergang rückgängig gemacht wird. Dann wird sie auf Antrag nicht festgesetzt oder die Festsetzung aufgehoben. Wie das in deinem Fall aussieht, klärst du mit dem Notar.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.
Gesetze und amtliche Quellen
- Regelsatz, Rundung auf volle Euro, Steuersatz Bayern: § 11 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze, Ausnahmen: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner
- Steuersatz Brandenburg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Brandenburg), vom 29.11.2010, GVBl.I/10 Nr. 40, geändert durch Gesetz vom 23.06.2015, GVBl.I/15 Nr. 16, aktuelle Fassung im Landesrecht Brandenburg (bravors) (geprüft am 20.10.2026)
Weitere Quellen (5)
- Steuersatz Bremen: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen, Nr. 9 vom 05.02.2025, § 1 und § 2 (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Hamburg: Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 16 vom 15.03.2022, S. 174 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 08.03.2022) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Hessen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 13 vom 28.07.2014, S. 179 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16.07.2014) (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Sachsen: Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz (SächsGrEStSatzG), Fassung vom 01.01.2023, REVOSax (geprüft am 20.10.2026)
- Steuersatz Thüringen: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 12 vom 29.09.2023, S. 271 (Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 22.09.2023) (geprüft am 20.10.2026)
Zweitquellen
Sie bestätigen die Zahl, sind aber keine Rechtsgrundlage.
- Steuersatz Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und 5 weitere: Zweitquelle: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 4 - 3000 - 115/20, Aufstellung der Landesgesetze zum Grunderwerbsteuersatz (Stand 15.10.2020)
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.