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Grunderwerbsteuer Berlin 2026

Grunderwerbsteuer berechnen, mit Rechenweg und Vergleich der Länder.

Kurzantwort: In Berlin liegt der Satz seit 01.01.2014 bei 6,0 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.

Zuletzt geprüft:

Zum Beispiel 300.000

Bei 300.000 € Kaufpreis in Berlin zahlst du 18.000 € Grunderwerbsteuer.

18.000 €

Steuersatz: 6,0 %

Rechenweg

  1. 300.000 € × 6,0 % = 18.000 €
  2. Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Mehr dazu im Ratgeber: Baufinanzierung vergleichen

Grunderwerbsteuer in Berlin

In Berlin zahlst du 6,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.01.2014, die Rechtsgrundlage dafür ist Landesgesetz vom 14.11.2013, GVBl. 2013, S. 583.

Nach dem Stand dieser Seite (20.10.2026) hat sich der Satz seit rund 12 Jahren nicht geändert. Wer heute einen Kaufvertrag unterschreibt, rechnet also mit demselben Satz wie jemand, der 2014 gekauft hat.

Beispiel: Was ein Kauf in Berlin kostet

Nimm an, du kaufst in Berlin eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 6,0 % und kommst auf 18.000 € Grunderwerbsteuer.

Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 6,0 %, also 30.000 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht.

In Bayern mit 3,5 % würdest du für dieselben Kaufpreise 10.500 € und 17.500 € zahlen. Berlin kostet dich 7.500 € mehr bei 300.000 € und 12.500 € mehr bei 500.000 €.

Berlin im Vergleich mit den anderen Ländern

Sortiert man die Länder nach dem Satz, steht Berlin mit 6,0 % auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, beträgt 5,56 %, Berlin liegt damit darüber. Bis zum höchsten Satz von 6,5 % fehlen 1.500 € bei 300.000 € und 2.500 € bei 500.000 €.

Denselben Satz von 6,0 % verlangen auch Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Zwischen diesen Ländern macht die Steuer also keinen Unterschied, es kommt allein auf Preis und Lage der Immobilie an.

Die Nachbarländer von Berlin

Berlin ist ein Stadtstaat, der Satz gilt für das ganze Stadtgebiet. Angrenzende Länder sind Brandenburg (6,5 %).

Brandenburg verlangt mehr. Am höchsten ist es in Brandenburg, dort werden auf 300.000 € 19.500 € fällig.

Grunderwerbsteuer in Berlin nach Kaufpreis

Grunderwerbsteuer in Berlin für fünf Kaufpreise im Vergleich
KaufpreisSteuer in BerlinMehr als in BayernWeniger als beim höchsten Satz
200.000 €12.000 €+5.000 €1.000 €
300.000 €18.000 €+7.500 €1.500 €
400.000 €24.000 €+10.000 €2.000 €
500.000 €30.000 €+12.500 €2.500 €
750.000 €45.000 €+18.750 €3.750 €

Berlin und die Nachbarländer bei 300.000 €

Satz und Steuer bei 300.000 € in den Nachbarländern von Berlin
LandSatzSteuerGegenüber Berlin
Brandenburg6,5 %19.500 €+1.500 €

Freigrenze, Ausnahmen und wer die Steuer zahlt gelten in allen Ländern gleich und stehen auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Länder.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Berlin?

Sie beträgt 6,0 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.01.2014. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 18.000 €.

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Berlin?

Du zahlst 24.000 €, das ist 400.000 € mal 6,0 %. Bei 500.000 € wären es 30.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.

Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 200.000 € in Berlin an?

12.000 €. Gerechnet wird 200.000 € mal 6,0 %, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz).

Gilt der Satz von Berlin auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?

Ja, sobald die Immobilie in Berlin liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Brandenburg 6,5 %.

Wo steht Berlin im Vergleich der Bundesländer?

Auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.

Wer zahlt in Berlin die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?

Nach dem Gesetz schulden beide die Steuer (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Die Länder legen nur den Satz fest.

Gibt es in Berlin eine Freigrenze oder Ausnahmen?

Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 1). Ausgenommen sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen. Die Liste steht auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.

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