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Notarkosten-Rechner 2026

Du gibst Kaufpreis und Darlehen ein und siehst, was Notar und Grundbuchamt für den Kauf berechnen.

Zuletzt geprüft:

Die Grundschuld sichert die Bank im Grundbuch ab. Leer lassen, wenn du ohne Darlehen kaufst.

Bei 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Darlehen kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 4.438,70 €.

4.438,70 €

Das sind 1,48 % des Kaufpreises. Davon gehen 2.951,20 € an den Notar und 1.487,50 € ans Grundbuchamt.

Aufschlüsselung der Notar- und Grundbuchkosten
Notar: Kaufvertrag2.290,75 €
Notar: Grundschuld660,45 €
Grundbuch: Eigentums­umschreibung635 €
Grundbuch: Vormerkung317,50 €
Grundbuch: Grundschuld535 €
Summe4.438,70 €

Rechenweg

  1. Notar für den Kaufvertrag: 1.905 € an Gebühren (Beurkundung mit dem Satz 2,0, Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5 aus der Gebührentabelle B), dazu 20 € Pauschale und 365,75 € Umsatzsteuer.
  2. Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung mit dem Satz 1,0 und Vormerkung mit 0,5 aus der Gebührentabelle B.
  3. Grundschuld über 240.000 €: Notar mit dem Satz 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuchamt mit 1,0.
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Mehr dazu im Ratgeber: Baufinanzierung vergleichen

Was dieser Rechner macht

Der Rechner zeigt dir, was Notar und Grundbuchamt beim Kauf einer Immobilie kosten. Er ist für Käufer gedacht, die den Kaufvertrag noch nicht unterschrieben haben und wissen wollen, welchen Teil der Nebenkosten diese beiden Stellen ausmachen. Du gibst den Kaufpreis ein, optional die Höhe deines Darlehens, und sagst, ob eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden soll. Heraus kommen die Kosten getrennt nach Notar und Grundbuchamt, ihr Anteil am Kaufpreis und der Rechenweg. Nicht eingerechnet sind Grunderwerbsteuer und Makler, dafür gibt es den Kaufnebenkosten-Rechner. Auch Kopier- und Gerichtsauslagen und die Löschung alter Grundschulden fehlen. Gerechnet wird bis 3.000.000 € Kaufpreis, so weit reicht die hinterlegte Gebührentabelle.

Wofür Notar und Grundbuchamt Gebühren verlangen

Beim Immobilienkauf beurkundet der Notar den Kaufvertrag, überwacht die Zahlung des Kaufpreises und beantragt die Eintragungen im Grundbuch. Das Grundbuchamt trägt dich als Eigentümer ein, bei Bedarf auch die Auflassungsvormerkung und die Grundschuld, mit der deine Bank das Darlehen absichert. Beide rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), und zwar nach dessen Gebührentabelle B.

Die Gebühren hängen nur vom Geschäftswert ab, bei einem Kauf also vom Kaufpreis, bei der Grundschuld vom Darlehensbetrag. Das Bundesland spielt keine Rolle.

Ein Beispiel mit 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Darlehen

Die Gebührentabelle B nennt für 300.000 € eine Grundgebühr von 635 €. Für den Kaufvertrag berechnet der Notar das Dreifache davon, nämlich die Beurkundung mit dem 2,0-Fachen sowie Vollzug und Betreuung mit je dem 0,5-Fachen. Das sind 1.905 €, dazu 20 € Pauschale und 19 % Umsatzsteuer, zusammen 2.290,75 €. Die Grundschuld über 240.000 € kostet beim Notar 660,45 €.

Das Grundbuchamt nimmt 635 € für die Eintragung als Eigentümer, 317,50 € für die Vormerkung und 535 € für die Grundschuld. Insgesamt kommst du auf 4.438,70 €, das sind 1,48 % des Kaufpreises.

Warum der Anteil am Kaufpreis mit steigendem Preis sinkt

Die Gebührentabelle steigt langsamer als der Kaufpreis. Bei 100.000 € Kaufpreis machen Notar und Grundbuchamt mit Darlehen 1,91 % aus, bei 500.000 € sind es 1,3 % und bei 1.000.000 € 1,19 %. Die Tabelle weiter unten zeigt alle Stufen.

Wie Tabelle B aufgebaut ist

Tabelle B ist eine Stufentabelle (§ 34 Gerichts- und Notarkostengesetz). Bis 500 € Geschäftswert beträgt die Grundgebühr 15 €. Danach steigt sie in Stufen: bis 2.000 € um 4 € je angefangene 500 €, bis 10.000 € um 6 € je angefangene 1.000 €, bis 25.000 € um 8 € je angefangene 3.000 €, bis 50.000 € um 10 € je angefangene 5.000 €, bis 200.000 € um 27 € je angefangene 15.000 € und bis 500.000 € um 50 € je angefangene 30.000 €. Über 500.000 € sind es bis zu den hier hinterlegten 3.000.000 € 80 € je angefangene 50.000 €. Liegt dein Kaufpreis knapp über einer Stufengrenze, zahlst du deshalb einen vollen Schritt mehr.

Jede einzelne Gebühr wird auf den Cent gerundet und beträgt mindestens 15 €. Für die Beurkundung eines Kaufvertrags gilt ein Mindestbetrag von 120 €, für die Beurkundung einer Grundschuld von 60 €. Bei üblichen Kaufpreisen spielen die Mindestbeträge keine Rolle.

Typische Fehler bei der Kostenplanung

Das passiert am häufigsten:

  • Das Darlehen vergessen: Die Grundschuld für die Bank erhöht die Kosten bei 300.000 € Kaufpreis um etwa 1.200 €.
  • Grunderwerbsteuer und Makler weglassen: Sie kosten meist deutlich mehr als Notar und Grundbuch zusammen.
  • Einen Notar mit günstigeren Gebühren suchen: Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, bei gleichem Wert zahlst du bei jedem Notar dasselbe.
  • Mit dem Kaufpreis rechnen, wenn der Wert der Immobilie höher ist: Maßgeblich ist der Kaufpreis, mindestens aber der Verkehrswert (§ 47 Gerichts- und Notarkostengesetz).

Nächste Schritte

Rechne die gesamten Nebenkosten mit Grunderwerbsteuer und Makler aus, damit du weißt, wie viel Eigenkapital du brauchst. Frag den Notar vor dem Termin nach einer Kostenaufstellung und vergleiche sie mit diesem Rechner.

Was der Rechner nicht abdeckt

Der Rechner arbeitet mit diesen Annahmen:

  • Als Wert für die Gebühren gilt der Kaufpreis (§ 47 Gerichts- und Notarkostengesetz). Liegt der Verkehrswert der Immobilie höher, gilt dieser, das berücksichtigt der Rechner nicht.
  • Beim Notar rechnet der Rechner für den Kaufvertrag die Beurkundung (Satz 2,0), den Vollzug (0,5) und die Betreuung (0,5). Die Sätze werden mit der Gebührentabelle B des Gesetzes multipliziert.
  • Beim Grundbuchamt rechnet er die Eigentumsumschreibung (Satz 1,0), auf Wunsch die Auflassungsvormerkung (0,5) und für das Darlehen die Grundschuld (1,0).
  • Für die Grundschuld kommen beim Notar die Beurkundung (Satz 1,0, mindestens 60 €) sowie eine Pauschale mit Umsatzsteuer dazu.
  • Nicht enthalten sind Kopier- und Gerichtsauslagen, Kosten für die Löschung alter Grundschulden, Gutachten und Gebühren der Bank für die Finanzierung.

Notar und Grundbuch nach Kaufpreis

Gerechnet mit einem Darlehen in Höhe von 80 % des Kaufpreises und mit Vormerkung. Ein Klick auf den Kaufpreis öffnet die Seite dazu.

Notar- und Grundbuchkosten je Kaufpreisstufe
KaufpreisNotarGrundbuchSummeAnteil
100.000 €1.282,82 €628,50 €1.911,32 €1,91 %
150.000 €1.668,38 €831 €2.499,38 €1,67 %
200.000 €2.053,94 €1.033,50 €3.087,44 €1,54 %
250.000 €2.475,20 €1.237,50 €3.712,70 €1,49 %
300.000 €2.951,20 €1.487,50 €4.438,70 €1,48 %
350.000 €3.189,20 €1.612,50 €4.801,70 €1,37 %
400.000 €3.605,70 €1.812,50 €5.418,20 €1,35 %
450.000 €4.081,70 €2.062,50 €6.144,20 €1,37 %
500.000 €4.319,70 €2.187,50 €6.507,20 €1,3 %
600.000 €5.069,40 €2.577,50 €7.646,90 €1,27 %
750.000 €6.116,60 €3.097,50 €9.214,10 €1,23 %
1.000.000 €7.925,40 €4.017,50 €11.942,90 €1,19 %

Fragen und Antworten

Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf?

Bei 300.000 € Kaufpreis und 240.000 € Darlehen sind es etwa 4.438,70 €, das sind 1,48 % des Kaufpreises.

Hängen die Kosten vom Bundesland ab?

Nein. Notar und Grundbuchamt rechnen überall nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis er selbst als Eigentümer eingetragen ist. Das Grundbuchamt berechnet dafür die halbe Grundgebühr.

Kann ich Notarkosten sparen?

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Du kannst nur beeinflussen, welche Leistungen anfallen, etwa ob du die Vormerkung eintragen lässt oder ein Darlehen mit Grundschuld aufnimmst. Besprich das mit dem Notar.

Wie hoch sind die Notarkosten bei 500.000 €?

Notar und Grundbuchamt kosten bei 500.000 € Kaufpreis 4.764,25 € ohne Darlehen und 6.507,20 € mit einem Darlehen über 400.000 €.

Was kostet die Grundschuld beim Notar?

Bei einem Darlehen über 240.000 € sind es 660,45 € beim Notar und 535 € beim Grundbuchamt. Ohne Darlehen fällt die Grundschuld weg.

Warum berechnet der Notar Umsatzsteuer?

Notargebühren sind umsatzsteuerpflichtig, es gilt der Regelsatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz). Die Gebühren des Grundbuchamts sind davon nicht betroffen.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Der Rechner gilt für Kaufpreise bis 3.000.000 €, so weit reicht die hinterlegte Gebührentabelle.

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.