Notarkosten bei 250.000 € Kaufpreis 2026
Notar- und Grundbuchkosten berechnen, mit Rechenweg.

Kurzantwort: Ohne Darlehen kosten Notar und Grundbuch bei diesem Kaufpreis zusammen 2.736,25 €. Im Rechner ist ein Darlehen von 80 % eingetragen, das du ändern kannst.
Zuletzt geprüft:
Bei 250.000 € Kaufpreis und 200.000 € Darlehen kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 3.712,70 €.
3.712,70 €
Das sind 1,49 % des Kaufpreises. Davon gehen 2.475,20 € an den Notar und 1.237,50 € ans Grundbuchamt.
| Notar: Kaufvertrag | 1.933,75 € |
|---|---|
| Notar: Grundschuld | 541,45 € |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 535 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 267,50 € |
| Grundbuch: Grundschuld | 435 € |
| Summe | 3.712,70 € |
Rechenweg
- Notar für den Kaufvertrag: 1.605 € an Gebühren (Beurkundung mit dem Satz 2,0, Vollzug 0,5 und Betreuung 0,5 aus der Gebührentabelle B), dazu 20 € Pauschale und 308,75 € Umsatzsteuer.
- Grundbuchamt: Eigentumsumschreibung mit dem Satz 1,0 und Vormerkung mit 0,5 aus der Gebührentabelle B.
- Grundschuld über 200.000 €: Notar mit dem Satz 1,0 plus Pauschale und Umsatzsteuer, Grundbuchamt mit 1,0.
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Notar und Grundbuchamt bei 250.000 € Kaufpreis
Kaufst du eine Immobilie für 250.000 €, kosten Notar und Grundbuchamt zusammen 2.736,25 €, wenn du ohne Darlehen kaufst und eine Auflassungsvormerkung eintragen lässt. Das sind 1,09 % des Kaufpreises. Nimmst du ein Darlehen über 200.000 € auf, kommt die Grundschuld dazu, und die Summe steigt auf 3.712,70 €, also 1,49 % vom Kaufpreis.
Der Notar bekommt davon 1.933,75 € (mit Darlehen 2.475,20 €), das Grundbuchamt 802,50 € (mit Darlehen 1.237,50 €). Jede einzelne Gebühr steht in der Tabelle weiter unten.
Wo 250.000 € in der Gebührentabelle B liegt
Die Gebühren richten sich nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). 250.000 € liegen in der Stufe bis 260.000 €, dort beträgt die Grundgebühr 535 €. Bis zur nächsten Stufe fehlen 10.000 €, danach steigt die Grundgebühr auf 585 €.
Auf die Grundgebühr rechnet der Notar für den Kaufvertrag das 2,0-Fache (Beurkundung), das 0,5-Fache (Vollzug) und das 0,5-Fache (Betreuung), zusammen also das Dreifache. Das Grundbuchamt nimmt das 1,0-Fache für die Eigentumsumschreibung und das 0,5-Fache für die Vormerkung.
250.000 € im Vergleich mit anderen Kaufpreisen
Gegenüber einem Kaufpreis von 200.000 € (mit 160.000 € Darlehen) zahlst du bei 250.000 € 625,26 € mehr. Auf je 10.000 € mehr Kaufpreis gerechnet sind das 125,05 €.
Bei 300.000 € wären es 4.438,70 €, also 726 € mehr als bei 250.000 €. Der Anteil am Kaufpreis liegt dort bei 1,48 %, hier bei 1,49 %.
Die Grundschuld über 200.000 € erhöht Notar und Grundbuchamt bei 250.000 € Kaufpreis um 976,45 €. Sie ist nötig, damit die Bank das Darlehen im Grundbuch absichern kann. Ohne Finanzierung fällt sie weg, mit höherem Darlehen steigt sie nach der Gebührentabelle B.
Die Rechnung bei 250.000 € im Detail
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Notar: Beurkundung | 2,0 × 535 € | 1.070 € |
| Notar: Vollzug | 0,5 × 535 € | 267,50 € |
| Notar: Betreuung | 0,5 × 535 € | 267,50 € |
| Notar: Pauschale | Post und Telefon | 20 € |
| Notar: Umsatzsteuer | 19 % | 308,75 € |
| Notar: Kaufvertrag gesamt | Summe der fünf Posten | 1.933,75 € |
| Grundbuch: Eigentumsumschreibung | 1,0 × 535 € | 535 € |
| Grundbuch: Vormerkung | 0,5 × 535 € | 267,50 € |
| Summe ohne Darlehen | Notar und Grundbuch | 2.736,25 € |
| Notar: Grundschuld über 200.000 € | 1,0-fache Gebühr plus Pauschale und Umsatzsteuer | 541,45 € |
| Grundbuch: Grundschuld über 200.000 € | 1,0-fache Gebühr | 435 € |
| Summe mit Darlehen | Darlehen über 200.000 € | 3.712,70 € |
Fragen und Antworten
Wie hoch sind die Notarkosten bei 250.000 € Kaufpreis?
Für den Kaufvertrag sind es 1.933,75 € einschließlich Umsatzsteuer. Mit einer Grundschuld über 200.000 € kommen 541,45 € dazu.
Wie hoch sind die Grundbuchkosten bei 250.000 € Kaufpreis?
Für Eigentumsumschreibung und Vormerkung zahlst du 802,50 €. Mit Grundschuld über 200.000 € sind es insgesamt 1.237,50 €.
Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notar und Grundbuchamt bei 250.000 €?
1,09 % ohne Darlehen und 1,49 % mit einem Darlehen über 80 % des Kaufpreises.
Kann ich mit dem Notar über die Kosten verhandeln?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt, bei gleichem Wert kostet derselbe Vorgang deshalb bei jedem Notar gleich viel. Du kannst höchstens beeinflussen, welche Leistungen überhaupt anfallen.
Wer zahlt Notar und Grundbuchamt?
Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer die Kosten trägt. Was für dich gilt, steht in deinem Vertrag.
Was kostet die Grundschuld bei 250.000 € Kaufpreis?
Bei einem Darlehen über 200.000 € (80 % des Kaufpreises) sind es 541,45 € beim Notar und 435 € beim Grundbuchamt, zusammen 976,45 €. Ohne Darlehen fällt sie weg.
Wie viel Eigenkapital brauche ich bei 250.000 € nur für Notar und Grundbuch?
Mit Darlehen über 80 % rund 3.712,70 €. Die Grunderwerbsteuer und ein Makler kommen zusätzlich dazu, beides steht im Kaufnebenkosten-Rechner.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Nicht enthalten sind Grunderwerbsteuer, Makler, Gerichtsauslagen und die Löschung alter Grundschulden. Notar und Grundbuchamt kosten in allen Bundesländern dasselbe.
Gesetze und amtliche Quellen
- Kostenverzeichnis: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 1 (Kostenverzeichnis): Nr. 21100, 21200, 22110, 22200, 14110, 14121, 14150, 32005, 32014
- Wertgebühren: § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz, Wertgebühren (Tabelle B, Rundung auf Cent, Mindestgebühr 15 Euro)
- Gebührentabelle B: Gerichts- und Notarkostengesetz Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3): Gebührentabellen A und B bis 3 Mio. Euro (BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 18)
- Geschäftswert Kauf: § 47 Gerichts- und Notarkostengesetz, Sache bei Kauf (Kaufpreis, mindestens Verkehrswert)
- Geschäftswert Grundschuld: § 53 Gerichts- und Notarkostengesetz, Grundpfandrechte (Wert = Nennbetrag der Schuld)
Weitere Quellen (2)
- Geschäftswert Vollzug: § 112 Gerichts- und Notarkostengesetz, Geschäftswert für den Vollzug
- Umsatzsteuer: § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, Regelsteuersatz 19 Prozent
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.