Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026
Grunderwerbsteuer berechnen, mit Rechenweg und Vergleich der Länder.

Kurzantwort: In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Satz seit 01.07.2019 bei 6,0 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.
Zuletzt geprüft:
Bei 300.000 € Kaufpreis in Mecklenburg-Vorpommern zahlst du 18.000 € Grunderwerbsteuer.
18.000 €
Steuersatz: 6,0 %
Rechenweg
- 300.000 € × 6,0 % = 18.000 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du 6,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.07.2019, die Rechtsgrundlage dafür ist Landesgesetz vom 22.06.2012, GVOBl. M-V 2012, S. 208 (Satz seit 01.07.2019 6,0 %).
Davor lag der Satz in Mecklenburg-Vorpommern bei 5,0 %. Auf einen Kaufpreis von 300.000 € gerechnet zahlst du seit der Änderung 3.000 € mehr. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet. Bei einem Kauf ist das in der Regel der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag wirksam wird, nicht der Tag der Zahlung.
Beispiel: Was ein Kauf in Mecklenburg-Vorpommern kostet
Nimm an, du kaufst in Mecklenburg-Vorpommern eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 6,0 % und kommst auf 18.000 € Grunderwerbsteuer.
Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 6,0 %, also 30.000 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht.
In Bayern mit 3,5 % würdest du für dieselben Kaufpreise 10.500 € und 17.500 € zahlen. Mecklenburg-Vorpommern kostet dich 7.500 € mehr bei 300.000 € und 12.500 € mehr bei 500.000 €.
Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich mit den anderen Ländern
Sortiert man die Länder nach dem Satz, steht Mecklenburg-Vorpommern mit 6,0 % auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, beträgt 5,56 %, Mecklenburg-Vorpommern liegt damit darüber. Bis zum höchsten Satz von 6,5 % fehlen 1.500 € bei 300.000 € und 2.500 € bei 500.000 €.
Denselben Satz von 6,0 % verlangen auch Berlin und Hessen. Zwischen diesen Ländern macht die Steuer also keinen Unterschied, es kommt allein auf Preis und Lage der Immobilie an.
Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern
Der Satz gilt im ganzen Land, die Gemeinde spielt keine Rolle. Angrenzende Länder sind Schleswig-Holstein (6,5 %), Niedersachsen (5,0 %), Brandenburg (6,5 %).
Niedersachsen liegt niedriger. Ein Objekt für 300.000 € in Niedersachsen würde 15.000 € Grunderwerbsteuer kosten, das sind 3.000 € weniger als in Mecklenburg-Vorpommern.
Schleswig-Holstein und Brandenburg verlangen mehr. Am höchsten ist es in Schleswig-Holstein, dort werden auf 300.000 € 19.500 € fällig.
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Steuer in Mecklenburg-Vorpommern | Mehr als in Bayern | Weniger als beim höchsten Satz |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | +5.000 € | 1.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € | +7.500 € | 1.500 € |
| 400.000 € | 24.000 € | +10.000 € | 2.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € | +12.500 € | 2.500 € |
| 750.000 € | 45.000 € | +18.750 € | 3.750 € |
Mecklenburg-Vorpommern und die Nachbarländer bei 300.000 €
| Land | Satz | Steuer | Gegenüber Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | +1.500 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | −3.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € | +1.500 € |
Freigrenze, Ausnahmen und wer die Steuer zahlt gelten in allen Ländern gleich und stehen auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Länder.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Sie beträgt 6,0 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.07.2019. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 18.000 €.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Mecklenburg-Vorpommern?
Du zahlst 24.000 €, das ist 400.000 € mal 6,0 %. Bei 500.000 € wären es 30.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 200.000 € in Mecklenburg-Vorpommern an?
12.000 €. Gerechnet wird 200.000 € mal 6,0 %, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz).
Gilt der Satz von Mecklenburg-Vorpommern auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja, sobald die Immobilie in Mecklenburg-Vorpommern liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Schleswig-Holstein 6,5 %, Niedersachsen 5,0 %, Brandenburg 6,5 %.
Wo steht Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer?
Auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Wer zahlt in Mecklenburg-Vorpommern die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Nach dem Gesetz schulden beide die Steuer (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Die Länder legen nur den Satz fest.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Freigrenze oder Ausnahmen?
Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 1). Ausgenommen sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen. Die Liste steht auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner.
Hat Mecklenburg-Vorpommern die Grunderwerbsteuer zuletzt geändert?
Ja. Seit dem 01.07.2019 gelten 6,0 %, davor waren es 5,0 %. Auf 300.000 € macht das 3.000 € mehr. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.
Gesetze und amtliche Quellen
- Regelsatz, Rundung auf volle Euro: § 11 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze, Ausnahmen: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner
Zweitquellen
Sie bestätigen die Zahl, sind aber keine Rechtsgrundlage.
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.
Weitere Tools
- Kaufnebenkosten-RechnerWas zum Kaufpreis dazukommt: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt, auf Wunsch die Maklerprovision. So weißt du, wie viel Eigenkapital du brauchst.
- Notarkosten-RechnerWas Notar und Grundbuchamt für Kaufvertrag und Grundschuld kosten. Die Gebühren hängen nur vom Kaufpreis ab, deshalb gibt es eine Seite je Preisstufe.