Grunderwerbsteuer Hessen 2026
Grunderwerbsteuer berechnen, mit Rechenweg und Vergleich der Länder.

Kurzantwort: In Hessen liegt der Satz seit 01.08.2014 bei 6,0 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.
Zuletzt geprüft:
Bei 300.000 € Kaufpreis in Hessen zahlst du 18.000 € Grunderwerbsteuer.
18.000 €
Steuersatz: 6,0 %
Rechenweg
- 300.000 € × 6,0 % = 18.000 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Grunderwerbsteuer in Hessen
In Hessen zahlst du 6,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.08.2014, die Rechtsgrundlage dafür ist Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 26.11.2012 (GVBl. 2012, S. 457), § 1 geändert durch Gesetz vom 16.07.2014 (GVBl. 2014, S. 179).
Davor lag der Satz in Hessen bei 5,0 % (seit dem 01.01.2013). Auf einen Kaufpreis von 300.000 € gerechnet zahlst du seit der Änderung 3.000 € mehr. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet. Bei einem Kauf ist das in der Regel der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag wirksam wird, nicht der Tag der Zahlung.
Beispiel: Was ein Kauf in Hessen kostet
Nimm an, du kaufst in Hessen eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 6,0 % und kommst auf 18.000 € Grunderwerbsteuer.
Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 6,0 %, also 30.000 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht.
In Bayern mit 3,5 % würdest du für dieselben Kaufpreise 10.500 € und 17.500 € zahlen. Hessen kostet dich 7.500 € mehr bei 300.000 € und 12.500 € mehr bei 500.000 €.
Hessen im Vergleich mit den anderen Ländern
Sortiert man die Länder nach dem Satz, steht Hessen mit 6,0 % auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, beträgt 5,56 %, Hessen liegt damit darüber. Bis zum höchsten Satz von 6,5 % fehlen 1.500 € bei 300.000 € und 2.500 € bei 500.000 €.
Denselben Satz von 6,0 % verlangen auch Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Zwischen diesen Ländern macht die Steuer also keinen Unterschied, es kommt allein auf Preis und Lage der Immobilie an.
Die Nachbarländer von Hessen
Der Satz gilt im ganzen Land, die Gemeinde spielt keine Rolle. Angrenzende Länder sind Niedersachsen (5,0 %), Nordrhein-Westfalen (6,5 %), Rheinland-Pfalz (5,0 %), Baden-Württemberg (5,0 %), Bayern (3,5 %), Thüringen (5,0 %).
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen liegen niedriger. Ein Objekt für 300.000 € in Bayern würde 10.500 € Grunderwerbsteuer kosten, das sind 7.500 € weniger als in Hessen.
Nordrhein-Westfalen verlangt mehr. Am höchsten ist es in Nordrhein-Westfalen, dort werden auf 300.000 € 19.500 € fällig.
Grunderwerbsteuer in Hessen nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Steuer in Hessen | Mehr als in Bayern | Weniger als beim höchsten Satz |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | +5.000 € | 1.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € | +7.500 € | 1.500 € |
| 400.000 € | 24.000 € | +10.000 € | 2.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € | +12.500 € | 2.500 € |
| 750.000 € | 45.000 € | +18.750 € | 3.750 € |
Hessen und die Nachbarländer bei 300.000 €
| Land | Satz | Steuer | Gegenüber Hessen |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | −3.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € | +1.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € | −3.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | −3.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | −7.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | −3.000 € |
Freigrenze, Ausnahmen und wer die Steuer zahlt gelten in allen Ländern gleich und stehen auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Länder.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
Sie beträgt 6,0 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.08.2014. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 18.000 €.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Hessen?
Du zahlst 24.000 €, das ist 400.000 € mal 6,0 %. Bei 500.000 € wären es 30.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 200.000 € in Hessen an?
12.000 €. Gerechnet wird 200.000 € mal 6,0 %, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz).
Gilt der Satz von Hessen auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja, sobald die Immobilie in Hessen liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Niedersachsen 5,0 %, Nordrhein-Westfalen 6,5 %, Rheinland-Pfalz 5,0 %, Baden-Württemberg 5,0 %, Bayern 3,5 %, Thüringen 5,0 %.
Wo steht Hessen im Vergleich der Bundesländer?
Auf Platz 10 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Wer zahlt in Hessen die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Nach dem Gesetz schulden beide die Steuer (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Die Länder legen nur den Satz fest.
Gibt es in Hessen eine Freigrenze oder Ausnahmen?
Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 1). Ausgenommen sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen. Die Liste steht auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner.
Hat Hessen die Grunderwerbsteuer zuletzt geändert?
Ja. Seit dem 01.08.2014 gelten 6,0 %, davor waren es 5,0 %. Auf 300.000 € macht das 3.000 € mehr. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.
Gesetze und amtliche Quellen
- Steuersatz Hessen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Nr. 13 vom 28.07.2014, S. 179 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 16.07.2014) (geprüft am 20.10.2026)
- Regelsatz, Rundung auf volle Euro: § 11 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze, Ausnahmen: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
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