Grunderwerbsteuer Bayern 2026
Grunderwerbsteuer berechnen, mit Rechenweg und Vergleich der Länder.

Kurzantwort: In Bayern liegt der Satz seit 01.09.2006 bei 3,5 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.
Zuletzt geprüft:
Bei 300.000 € Kaufpreis in Bayern zahlst du 10.500 € Grunderwerbsteuer.
10.500 €
Steuersatz: 3,5 %
Rechenweg
- 300.000 € × 3,5 % = 10.500 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Grunderwerbsteuer in Bayern
In Bayern zahlst du 3,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.09.2006, die Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (kein eigener Landessatz).
Bayern hat keinen eigenen Satz beschlossen und wendet deshalb den Satz an, den das Bundesgesetz selbst nennt. Nach dem Stand dieser Seite ist Bayern das einzige Land, das 3,5 % verlangt.
Beispiel: Was ein Kauf in Bayern kostet
Nimm an, du kaufst in Bayern eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 3,5 % und kommst auf 10.500 € Grunderwerbsteuer.
Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 3,5 %, also 17.500 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht.
Mit 3,5 % liegst du in Bayern auf dem niedrigsten Satz aller Länder. Mehr als in Bayern (3,5 %) kann dir also niemand abnehmen.
Bayern im Vergleich mit den anderen Ländern
Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten Satz der 16 Länder. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, liegt bei 5,56 %. Gegenüber dem höchsten Satz von 6,5 % sparst du bei 300.000 € Kaufpreis 9.000 € und bei 500.000 € 15.000 €.
Bayern ist das einzige Land mit genau 3,5 %. Alle anderen Länder liegen darüber oder darunter.
Die Nachbarländer von Bayern
Der Satz gilt im ganzen Land, die Gemeinde spielt keine Rolle. Angrenzende Länder sind Baden-Württemberg (5,0 %), Hessen (6,0 %), Thüringen (5,0 %), Sachsen (5,5 %).
Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen verlangen mehr. Am höchsten ist es in Hessen, dort werden auf 300.000 € 18.000 € fällig.
Grunderwerbsteuer in Bayern nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Steuer in Bayern | Weniger als beim höchsten Satz |
|---|---|---|
| 200.000 € | 7.000 € | 6.000 € |
| 300.000 € | 10.500 € | 9.000 € |
| 400.000 € | 14.000 € | 12.000 € |
| 500.000 € | 17.500 € | 15.000 € |
| 750.000 € | 26.250 € | 22.500 € |
Bayern und die Nachbarländer bei 300.000 €
| Land | Satz | Steuer | Gegenüber Bayern |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | +4.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € | +7.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | +4.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | +6.000 € |
Freigrenze, Ausnahmen und wer die Steuer zahlt gelten in allen Ländern gleich und stehen auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Länder.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
Sie beträgt 3,5 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.09.2006. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 10.500 €.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Bayern?
Du zahlst 14.000 €, das ist 400.000 € mal 3,5 %. Bei 500.000 € wären es 17.500 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 200.000 € in Bayern an?
7.000 €. Gerechnet wird 200.000 € mal 3,5 %, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz).
Gilt der Satz von Bayern auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja, sobald die Immobilie in Bayern liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Baden-Württemberg 5,0 %, Hessen 6,0 %, Thüringen 5,0 %, Sachsen 5,5 %.
Wo steht Bayern im Vergleich der Bundesländer?
Auf Platz 1 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Wer zahlt in Bayern die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Nach dem Gesetz schulden beide die Steuer (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Die Länder legen nur den Satz fest.
Gibt es in Bayern eine Freigrenze oder Ausnahmen?
Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 1). Ausgenommen sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen. Die Liste steht auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.
Gesetze und amtliche Quellen
- Steuersatz Bayern, Regelsatz, Rundung auf volle Euro: § 11 Abs. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent; Bayern hat keinen eigenen Satz festgelegt) (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze, Ausnahmen: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner
Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.
Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.
Weitere Tools
- Kaufnebenkosten-RechnerWas zum Kaufpreis dazukommt: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchamt, auf Wunsch die Maklerprovision. So weißt du, wie viel Eigenkapital du brauchst.
- Notarkosten-RechnerWas Notar und Grundbuchamt für Kaufvertrag und Grundschuld kosten. Die Gebühren hängen nur vom Kaufpreis ab, deshalb gibt es eine Seite je Preisstufe.