Grunderwerbsteuer Thüringen 2026
Grunderwerbsteuer berechnen, mit Rechenweg und Vergleich der Länder.

Kurzantwort: In Thüringen liegt der Satz seit 01.01.2024 bei 5,0 %. Gib deinen Kaufpreis ein, dann rechnet die Seite die Steuer aus.
Zuletzt geprüft:
Bei 300.000 € Kaufpreis in Thüringen zahlst du 15.000 € Grunderwerbsteuer.
15.000 €
Steuersatz: 5,0 %
Rechenweg
- 300.000 € × 5,0 % = 15.000 €
- Das Ergebnis ist ein voller Euro-Betrag, es muss nicht gerundet werden.
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Grunderwerbsteuer in Thüringen
In Thüringen zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Der Satz gilt seit dem 01.01.2024, die Rechtsgrundlage dafür ist Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 Abs. 1 geändert durch Gesetz vom 22.09.2023 (GVBl. 2023, S. 271).
Davor lag der Satz in Thüringen bei 6,5 % (seit dem 01.01.2017). Auf einen Kaufpreis von 300.000 € gerechnet zahlst du seit der Änderung 4.500 € weniger. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet. Bei einem Kauf ist das in der Regel der Tag, an dem der notarielle Kaufvertrag wirksam wird, nicht der Tag der Zahlung.
Beispiel: Was ein Kauf in Thüringen kostet
Nimm an, du kaufst in Thüringen eine Eigentumswohnung für 300.000 €. Dann rechnest du 300.000 € mal 5,0 % und kommst auf 15.000 € Grunderwerbsteuer.
Bei 500.000 € Kaufpreis sind es 500.000 € mal 5,0 %, also 25.000 €. Die Steuer steigt gleichmäßig mit dem Preis, einen Stufentarif gibt es nicht.
In Bayern mit 3,5 % würdest du für dieselben Kaufpreise 10.500 € und 17.500 € zahlen. Thüringen kostet dich 4.500 € mehr bei 300.000 € und 7.500 € mehr bei 500.000 €.
Thüringen im Vergleich mit den anderen Ländern
Sortiert man die Länder nach dem Satz, steht Thüringen mit 5,0 % auf Platz 2 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der Durchschnitt aller Länder, ohne Gewichtung nach Einwohnern, beträgt 5,56 %, Thüringen liegt damit darunter. Bis zum höchsten Satz von 6,5 % fehlen 4.500 € bei 300.000 € und 7.500 € bei 500.000 €.
Denselben Satz von 5,0 % verlangen auch Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Zwischen diesen Ländern macht die Steuer also keinen Unterschied, es kommt allein auf Preis und Lage der Immobilie an.
Die Nachbarländer von Thüringen
Der Satz gilt im ganzen Land, die Gemeinde spielt keine Rolle. Angrenzende Länder sind Niedersachsen (5,0 %), Sachsen-Anhalt (5,0 %), Sachsen (5,5 %), Bayern (3,5 %), Hessen (6,0 %).
Bayern liegt niedriger. Ein Objekt für 300.000 € in Bayern würde 10.500 € Grunderwerbsteuer kosten, das sind 4.500 € weniger als in Thüringen.
Sachsen und Hessen verlangen mehr. Am höchsten ist es in Hessen, dort werden auf 300.000 € 18.000 € fällig.
Grunderwerbsteuer in Thüringen nach Kaufpreis
| Kaufpreis | Steuer in Thüringen | Mehr als in Bayern | Weniger als beim höchsten Satz |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 10.000 € | +3.000 € | 3.000 € |
| 300.000 € | 15.000 € | +4.500 € | 4.500 € |
| 400.000 € | 20.000 € | +6.000 € | 6.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € | +7.500 € | 7.500 € |
| 750.000 € | 37.500 € | +11.250 € | 11.250 € |
Thüringen und die Nachbarländer bei 300.000 €
| Land | Satz | Steuer | Gegenüber Thüringen |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | – |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € | – |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | +1.500 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | −4.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € | +3.000 € |
Freigrenze, Ausnahmen und wer die Steuer zahlt gelten in allen Ländern gleich und stehen auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner für alle Länder.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Thüringen?
Sie beträgt 5,0 % des Kaufpreises und gilt seit dem 01.01.2024. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 15.000 €.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 € in Thüringen?
Du zahlst 20.000 €, das ist 400.000 € mal 5,0 %. Bei 500.000 € wären es 25.000 €. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet.
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt bei 200.000 € in Thüringen an?
10.000 €. Gerechnet wird 200.000 € mal 5,0 %, auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz).
Gilt der Satz von Thüringen auch, wenn ich in einem anderen Land wohne?
Ja, sobald die Immobilie in Thüringen liegt. Dein Wohnort spielt keine Rolle. Zum Vergleich die Nachbarländer: Niedersachsen 5,0 %, Sachsen-Anhalt 5,0 %, Sachsen 5,5 %, Bayern 3,5 %, Hessen 6,0 %.
Wo steht Thüringen im Vergleich der Bundesländer?
Auf Platz 2 von 16, wobei Platz 1 der niedrigste Satz ist. Der niedrigste Satz liegt bei 3,5 %, der höchste bei 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis macht das einen Unterschied von 9.000 €.
Wer zahlt in Thüringen die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Nach dem Gesetz schulden beide die Steuer (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz). Im Kaufvertrag wird üblicherweise vereinbart, dass der Käufer sie trägt. Die Länder legen nur den Satz fest.
Gibt es in Thüringen eine Freigrenze oder Ausnahmen?
Bundesweit bleibt ein Erwerb bis 2.500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 1). Ausgenommen sind unter anderem Verkäufe zwischen Ehepartnern, Übertragungen in gerader Linie, Erbschaften und Schenkungen. Die Liste steht auf der Seite zum Grunderwerbsteuer-Rechner.
Hat Thüringen die Grunderwerbsteuer zuletzt geändert?
Ja. Seit dem 01.01.2024 gelten 5,0 %, davor waren es 6,5 %. Auf 300.000 € macht das 4.500 € weniger. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, wann der Erwerbsvorgang stattfindet.
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner nutzt den heute geltenden Satz. Für Erwerbsvorgänge aus früheren Jahren kann ein anderer Satz gelten.
Gesetze und amtliche Quellen
- Steuersatz Thüringen: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 12 vom 29.09.2023, S. 271 (Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 22.09.2023) (geprüft am 20.10.2026)
- Regelsatz, Rundung auf volle Euro: § 11 Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 3,5 Prozent, soweit das Land keinen eigenen Satz bestimmt) (geprüft am 20.10.2026)
- Freigrenze, Ausnahmen: § 3 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (Erwerb ohne Steuer, wenn der maßgebende Wert 2.500 Euro nicht übersteigt)
- Bemessungsgrundlage: §§ 8, 9 Grunderwerbsteuergesetz (Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung, beim Kauf: Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen)
- Steuerschuldner: § 13 Grunderwerbsteuergesetz, Steuerschuldner
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