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Entfernungspauschale bei 5 km 2026

Bei 5 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen sind es 418 € im Jahr. Du kannst die Tage und das Verkehrsmittel ändern.

Zuletzt geprüft:

Kürzeste Straßenverbindung. Angefangene Kilometer zählen nicht.

Nur Tage, an denen du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Für die Schätzung der Steuerersparnis.

Bei 5 km und 220 Arbeitstagen kannst du 418 € Entfernungspauschale im Jahr ansetzen.

418 €

Rechenweg

  1. 5 km × 0,38 € × 220 Arbeitstage = 418 €.
  2. Beim Auto gilt der Höchstbetrag von 4.500 € nicht.
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Entfernungspauschale bei 5 km

Liegt deine erste Tätigkeitsstätte 5 Kilometer von deiner Wohnung entfernt, setzt du für jeden Arbeitstag 5 × 0,38 € an, das sind 1,90 € pro Tag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Hin- und Rückweg gelten dabei als ein Weg. Wie hoch der Betrag im Jahr ausfällt, hängt davon ab, an wie vielen Tagen du die Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

  • 100 Arbeitstage: 190 €
  • 150 Arbeitstage: 285 €
  • 220 Arbeitstage: 418 €
  • 260 Arbeitstage: 494 €

Wann der Abzug etwas bringt

Bei 5 km bleibt die Entfernungspauschale selbst an 366 Arbeitstagen mit 695,40 € unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Allein bringt sie dir steuerlich nichts, das Finanzamt setzt dann ohnehin den Pauschbetrag an. Mit 220 Tagen sind es 418 €.

Ohne andere Werbungskosten ergibt sich bei 220 Tagen keine Ersparnis. Fallen schon 1.500 € andere Werbungskosten an, wirkt die gesamte Pauschale zusätzlich, bei einem Grenzsteuersatz von 30 % sind das 125,40 €.

Auto, Fahrrad oder Bahn

Bei 5 km spielt der Höchstbetrag von 4.500 € keine Rolle. Selbst bei 366 Arbeitstagen ergibt sich nur 695,40 €. Mit dem Auto oder dem Fahrrad rechnest du also gleich.

Fährst du mit Bahn oder Bus, kannst du die tatsächlichen Fahrkartenkosten ansetzen, soweit sie die Pauschale übersteigen. Bei 220 Tagen ist die Grenze 418 €. Zahlst du im Jahr 1.418 € für Fahrkarten, zählen diese 1.418 €.

Fragen und Antworten

Wie viel Entfernungspauschale gibt es bei 5 km?

1,90 € pro Arbeitstag. Bei 220 Tagen sind es 418 € im Jahr.

Wie viel Steuer spare ich bei 5 km?

Allein nichts, denn die Pauschale bleibt bei 220 Tagen mit 418 € unter dem Pauschbetrag von 1.230 €. Mit anderen Werbungskosten über dem Pauschbetrag wirkt sie voll, bei 1.500 € anderen Kosten und 30 % sind das 125,40 €.

Ab wie vielen Arbeitstagen lohnt sich der Abzug bei 5 km?

Allein nie, denn selbst an 366 Tagen sind es nur 695,40 € und damit weniger als der Pauschbetrag von 1.230 €. Mit weiteren Werbungskosten wirkt sie trotzdem.

Muss ich bei 5 km den Höchstbetrag beachten?

Nein, bei 5 km bleibst du auch mit 366 Tagen mit 695,40 € unter den 4.500 €.

Zählt der Rückweg extra?

Nein. Die Pauschale gilt für die einfache Strecke, Hin- und Rückweg zusammen sind ein Arbeitstag.

Zählen Homeoffice-Tage bei 5 km mit?

Nein, nur Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Bei 5 km und 150 Tagen im Betrieb sind es 285 € statt 418 € bei 220 Tagen.

Wie viel ist 5 km bei 260 Arbeitstagen?

494 € mit dem Auto. Der Höchstbetrag spielt bei dieser Entfernung keine Rolle.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Der Rechner gilt für das Jahr 2026 (§ 52 Abs. 1 EStG).

Gesetze und amtliche Quellen

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.

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