Kündigungsfrist Probezeit 2026
Hier gilt: 2 Wochen. Kommt die Kündigung am 3. März 2027 an, endet das Verhältnis am 17.03.2027. Du kannst Datum und Jahre ändern.

Zuletzt geprüft:
Kommt die Kündigung am 3. März 2027 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 17. März 2027.
17. März 2027
Mittwoch, 17. März 2027. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Rechenweg
- Die Kündigung kommt am Mittwoch, 3. März 2027 an. Dieser Tag zählt nicht mit, die Frist beginnt am nächsten Tag (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
- Die Frist beträgt 2 Wochen.
- Damit es bei diesem Ende bleibt, muss die Kündigung spätestens am 3. März 2027 ankommen.
Die gesetzliche Frist beträgt 2 Wochen
Wurde eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, die Probezeit darf dafür höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Das gilt für beide Seiten. Anders als bei der Grundfrist gibt es keinen festen Termin, die zwei Wochen können an jedem Wochentag enden.
Drei Rechenbeispiele
Die Beispiele liegen in den Jahren 2027 und 2028:
Kommt die Kündigung am Montag, 10. Mai 2027 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 24. Mai 2027. Dafür hätte sie spätestens am 10. Mai 2027 ankommen müssen.
Kommt die Kündigung am Mittwoch, 30. Juni 2027 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 14. Juli 2027. Dafür hätte sie spätestens am 30. Juni 2027 ankommen müssen.
Kommt die Kündigung am Sonntag, 20. Februar 2028 an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 5. März 2028. Dafür hätte sie spätestens am 20. Februar 2028 ankommen müssen.
So wird gezählt
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und endet mit Ablauf des Tages, der zwei Wochen später denselben Wochentag trägt (§ 188 Abs. 2). Zwei Wochen sind also 14 Tage nach dem Tag, an dem die Kündigung ankommt. Kommt sie an einem Montag an, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des übernächsten Montags.
Wichtig ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit ankommt. Das Ende des Arbeitsverhältnisses darf dann nach dem Ende der Probezeit liegen.
Im Vergleich bei gleichem Zugangsdatum
Kommt eine Kündigung am 3. März 2027 an, endet das Verhältnis im Fall „Probezeit“ am 17. März 2027. In den anderen Fällen wäre es bei demselben Datum so: Arbeitnehmer kündigt am 31. März 2027, Arbeitgeber kündigt am 31. Mai 2027. Daran siehst du, wie sehr Betriebszugehörigkeit, Probezeit oder die Rolle als Mieter oder Vermieter den Termin verschieben.
Form und Abweichungen
Die Kündigung braucht die Schriftform, E-Mail oder Messenger genügen nicht (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Ein Tarifvertrag kann andere Fristen vorsehen (§ 622 Abs. 4).
Fragen und Antworten
Wie lang ist die Kündigungsfrist im Fall „Probezeit“?
Sie beträgt 2 Wochen (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wann endet das Verhältnis, wenn die Kündigung am 10. Mai 2027 ankommt?
Es endet es mit Ablauf des 24. Mai 2027. Kommt sie am 30. Juni 2027 an, endet es mit Ablauf des 14. Juli 2027.
Zählt das Datum auf dem Brief oder der Zugang?
Der Zugang beim Empfänger. Der Tag des Zugangs zählt für die Frist nicht mit, sie beginnt am Tag danach (§ 187 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 Bürgerliches Gesetzbuch). E-Mail oder Messenger genügen nicht.
Können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes regeln?
In Grenzen ja. Tarifverträge dürfen abweichen (§ 622 Abs. 4). Im Arbeitsvertrag sind längere Fristen erlaubt, für den Arbeitnehmer aber keine längere als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6).
Wie lang darf die Probezeit sein?
Höchstens sechs Monate. Nur innerhalb dieser Zeit gilt die verkürzte Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch).
Woher die Zahlen kommen
Stand: 20.10.2026Der Rechner geht vom gesetzlichen Normalfall aus. Bei der Miete zählen die bundesweit einheitlichen Feiertage und der Samstag als Werktag. Für Geschäftsräume gelten andere Fristen (§ 580a BGB).
Gesetze und amtliche Quellen
- Arbeitsverhältnis: § 622 Bürgerliches Gesetzbuch, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
- Fristbeginn: § 187 Bürgerliches Gesetzbuch, Fristbeginn
- Fristende: § 188 Bürgerliches Gesetzbuch, Fristende
- Schriftform: § 623 Bürgerliches Gesetzbuch, Schriftform der Kündigung
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