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Erbschaftsteuer Ehegatte und Lebenspartner 2026

Für Ehe- oder Lebenspartner gilt bei einer Erbschaft die Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 500.000 €. Bei einem Erwerb von 1.000.000 € fallen 26.840 € Steuer an, mit Versorgungsfreibetrag.

Zuletzt geprüft:

Der Wert dessen, was du erbst oder geschenkt bekommst, nach Abzug von Schulden.

Anlass

Bei 1.000.000 € Erwerb zahlst du 26.840 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I).

26.840 €

Steuerpflichtig: 244.000 €, Satz 11,0 %.

Rechenweg

  1. 1.000.000 € − Freibetrag 500.000 € − Versorgungsfreibetrag 256.000 € = 244.000 €.
  2. Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 Erbschaftsteuergesetz) und ist damit 244.000 € steuerpflichtig.
  3. Für Steuerklasse I gilt bei diesem Betrag ein Satz von 11,0 %. Das ergibt 26.840 €.
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Steuerklasse und Freibetrag für Ehe- oder Lebenspartner

Für Ehe- oder Lebenspartner gilt Steuerklasse I. Die Steuerklasse richtet sich danach, wie nah du dem Erblasser stehst, und bestimmt den Steuersatz. Dein persönlicher Freibetrag beträgt 500.000 €, bei einer Erbschaft ebenso wie bei einer Schenkung. Besteuert wird nur der Teil, der darüber liegt.

Beim Erbe kommt für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag von 256.000 € dazu (§ 17 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz). Er wird gekürzt, wenn dir Versorgungsbezüge wie eine Hinterbliebenenrente zustehen. Diese Kürzung rechnet der Rechner nicht mit. Ohne Kürzung bleiben damit bis zu 756.000 € steuerfrei.

Drei Rechenbeispiele für Ehe- oder Lebenspartner

Die Beispiele gehen von einer Erbschaft aus. Der Wert ist jeweils der Betrag nach Abzug von Schulden.

Erbst du 600.000 €, ziehst du 500.000 € Freibetrag und 256.000 € Versorgungsfreibetrag ab. Übrig bleiben 0 €. Darauf gilt ein Satz von 7,0 %. Die Steuer beträgt 0 €.

Erbst du 1.000.000 €, ziehst du 500.000 € Freibetrag und 256.000 € Versorgungsfreibetrag ab. Übrig bleiben 244.000 €. Darauf gilt ein Satz von 11,0 %. Die Steuer beträgt 26.840 €.

Erbst du 2.000.000 €, ziehst du 500.000 € Freibetrag und 256.000 € Versorgungsfreibetrag ab. Übrig bleiben 1.244.000 €. Darauf gilt ein Satz von 19,0 %. Die Steuer beträgt 236.360 €.

Im Vergleich mit anderen Verwandtschaftsgraden

Wie stark das Verhältnis zum Erblasser die Steuer bestimmt, siehst du an einem Erwerb von 800.000 € bei einer Erbschaft. Für Ehe- oder Lebenspartner sind 33.000 € fällig. Zum Vergleich: Kinder, Stiefkinder zahlen in Steuerklasse I bei 400.000 € Freibetrag 60.000 €, Geschwister zahlen in Steuerklasse II bei 20.000 € Freibetrag 234.000 €, alle übrigen Erwerber zahlen in Steuerklasse III bei 20.000 € Freibetrag 234.000 €. Der Unterschied kommt aus Freibetrag und Steuersatz.

Erbschaftsteuer für Ehe- oder Lebenspartner nach Wert des Erwerbs

Der Wert ist der Betrag nach Abzug von Schulden. Der Versorgungsfreibetrag ist ohne Kürzung angesetzt.

Erbschaftsteuer für Ehe- oder Lebenspartner bei sechs verschiedenen Erwerbswerten
Wert des ErwerbsSatzSteuer beim Erbe
100.000 €–0 €
250.000 €–0 €
500.000 €–0 €
750.000 €–0 €
1.000.000 €11,0 %26.840 €
2.000.000 €19,0 %236.360 €

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehe- oder Lebenspartner?

500.000 € in Steuerklasse I. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftsteuergesetz).

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 600.000 € an?

Es sind 0 €, wenn du den zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € ohne Kürzung ansetzt.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 1.000.000 € an?

Es sind 26.840 €, wenn du den zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € ohne Kürzung ansetzt. Steuerpflichtig bleiben 244.000 €, darauf gilt ein Satz von 11,0 %.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 2.000.000 € an?

Es sind 236.360 €, wenn du den zusätzlichen Versorgungsfreibetrag von 256.000 € ohne Kürzung ansetzt.

In welche Steuerklasse gehören Ehe- oder Lebenspartner?

In Steuerklasse I (§ 15 Erbschaftsteuergesetz).

Wird die Steuer nur auf den Teil über dem Freibetrag berechnet?

Ja. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann gilt der Satz der passenden Stufe für den ganzen verbleibenden Betrag. An den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich den Sprung.

Bleibt ein geerbtes Familienheim steuerfrei?

Unter Voraussetzungen ja, bei Ehepartnern und bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz). Der Rechner berechnet das nicht. Frag dazu das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Nicht berechnet werden das Familienheim, Betriebsvermögen, frühere Erwerbe der letzten zehn Jahre und die Bewertung von Immobilien. Mehr dazu auf der Seite zum Erbschaftsteuer-Rechner.

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.

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