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Erbschaftsteuer Enkel 2026

Für Enkel gilt bei einer Erbschaft die Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 200.000 €. Bei einem Erwerb von 400.000 € fallen 22.000 € Steuer an.

Zuletzt geprüft:

Der Wert dessen, was du erbst oder geschenkt bekommst, nach Abzug von Schulden.

Anlass

Bei 400.000 € Erwerb zahlst du 22.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I).

22.000 €

Steuerpflichtig: 200.000 €, Satz 11,0 %.

Rechenweg

  1. 400.000 € − Freibetrag 200.000 € = 200.000 €.
  2. Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 Erbschaftsteuergesetz) und ist damit 200.000 € steuerpflichtig.
  3. Für Steuerklasse I gilt bei diesem Betrag ein Satz von 11,0 %. Das ergibt 22.000 €.
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Steuerklasse und Freibetrag für Enkel

Für Enkel gilt Steuerklasse I. Die Steuerklasse richtet sich danach, wie nah du dem Erblasser stehst, und bestimmt den Steuersatz. Dein persönlicher Freibetrag beträgt 200.000 €, bei einer Erbschaft ebenso wie bei einer Schenkung. Besteuert wird nur der Teil, der darüber liegt.

Ist dein Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits gestorben, gilt der höhere Freibetrag für Kinder verstorbener Kinder von 400.000 € statt 200.000 €. Im Rechner wählst du dafür „Enkel (Elternteil ist verstorben)“. Bei 400.000 € Erwerb sparst du dadurch 22.000 € Steuer.

Drei Rechenbeispiele für Enkel

Die Beispiele gehen von einer Erbschaft aus. Der Wert ist jeweils der Betrag nach Abzug von Schulden.

Erbst du 250.000 €, ziehst du 200.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 50.000 €. Darauf gilt ein Satz von 7,0 %. Die Steuer beträgt 3.500 €.

Erbst du 400.000 €, ziehst du 200.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 200.000 €. Darauf gilt ein Satz von 11,0 %. Die Steuer beträgt 22.000 €.

Erbst du 800.000 €, ziehst du 200.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 600.000 €. Darauf gilt ein Satz von 15,0 %. Die Steuer beträgt 90.000 €.

Im Vergleich mit anderen Verwandtschaftsgraden

Wie stark das Verhältnis zum Erblasser die Steuer bestimmt, siehst du an einem Erwerb von 500.000 € bei einer Erbschaft. Für Enkel sind 33.000 € fällig. Zum Vergleich: Ehe- oder Lebenspartner zahlen in Steuerklasse I bei 500.000 € Freibetrag 0 €, Kinder, Stiefkinder zahlen in Steuerklasse I bei 400.000 € Freibetrag 11.000 €, Geschwister zahlen in Steuerklasse II bei 20.000 € Freibetrag 120.000 €. Der Unterschied kommt aus Freibetrag und Steuersatz.

Erbschaftsteuer für Enkel nach Wert des Erwerbs

Der Wert ist der Betrag nach Abzug von Schulden.

Erbschaftsteuer für Enkel bei sechs verschiedenen Erwerbswerten
Wert des ErwerbsSatzSteuer beim Erbe
100.000 €–0 €
250.000 €7,0 %3.500 €
500.000 €11,0 %33.000 €
750.000 €15,0 %82.500 €
1.000.000 €19,0 %152.000 €
2.000.000 €19,0 %342.000 €

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Freibetrag für Enkel?

200.000 € in Steuerklasse I. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftsteuergesetz).

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 250.000 € an?

Es sind 3.500 €.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 400.000 € an?

Es sind 22.000 €. Steuerpflichtig bleiben 200.000 €, darauf gilt ein Satz von 11,0 %.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 800.000 € an?

Es sind 90.000 €.

In welche Steuerklasse gehören Enkel?

In Steuerklasse I (§ 15 Erbschaftsteuergesetz).

Wird die Steuer nur auf den Teil über dem Freibetrag berechnet?

Ja. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann gilt der Satz der passenden Stufe für den ganzen verbleibenden Betrag. An den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich den Sprung.

Warum zahlen Enkel anders als Kinder?

Enkel haben einen eigenen Freibetrag (200.000 € gegenüber 400.000 € bei Kindern). Bei 400.000 € Erwerb zahlen Kinder 0 €, hier sind es 22.000 €.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Nicht berechnet werden das Familienheim, Betriebsvermögen, frühere Erwerbe der letzten zehn Jahre und die Bewertung von Immobilien. Mehr dazu auf der Seite zum Erbschaftsteuer-Rechner.

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.

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