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Erbschaftsteuer Kinder und Stiefkinder 2026

Für Kinder und Stiefkinder gilt bei einer Erbschaft die Steuerklasse I mit einem Freibetrag von 400.000 €. Bei einem Erwerb von 600.000 € fallen 22.000 € Steuer an.

Zuletzt geprüft:

Der Wert dessen, was du erbst oder geschenkt bekommst, nach Abzug von Schulden.

Anlass

Ohne Altersangabe setzt der Rechner den Freibetrag nicht an. Gerechnet wird mit dem ganzen Alter am Todestag, ein Kind von 5 Jahren und 6 Monaten zählt also als 5.

Bei 600.000 € Erwerb zahlst du 22.000 € Erbschaftsteuer (Steuerklasse I).

22.000 €

Steuerpflichtig: 200.000 €, Satz 11,0 %.

Rechenweg

  1. 600.000 € − Freibetrag 400.000 € = 200.000 €.
  2. Der Betrag wird auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 Erbschaftsteuergesetz) und ist damit 200.000 € steuerpflichtig.
  3. Für Steuerklasse I gilt bei diesem Betrag ein Satz von 11,0 %. Das ergibt 22.000 €.
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Steuerklasse und Freibetrag für Kinder und Stiefkinder

Für Kinder und Stiefkinder gilt Steuerklasse I. Die Steuerklasse richtet sich danach, wie nah du dem Erblasser stehst, und bestimmt den Steuersatz. Dein persönlicher Freibetrag beträgt 400.000 €, bei einer Erbschaft ebenso wie bei einer Schenkung. Besteuert wird nur der Teil, der darüber liegt.

Beim Erbe gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, je nach Alter zwischen 10.300 € und 52.000 € (§ 17 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz). Ein vierjähriges Kind hat damit insgesamt 452.000 € steuerfrei, ein 22-jähriges 410.300 €. Im Rechner gibst du dafür das Alter ein.

Drei Rechenbeispiele für Kinder und Stiefkinder

Die Beispiele gehen von einer Erbschaft aus. Der Wert ist jeweils der Betrag nach Abzug von Schulden.

Erbst du 450.000 €, ziehst du 400.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 50.000 €. Darauf gilt ein Satz von 7,0 %. Die Steuer beträgt 3.500 €.

Erbst du 600.000 €, ziehst du 400.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 200.000 €. Darauf gilt ein Satz von 11,0 %. Die Steuer beträgt 22.000 €.

Erbst du 1.000.000 €, ziehst du 400.000 € Freibetrag ab. Übrig bleiben 600.000 €. Darauf gilt ein Satz von 15,0 %. Die Steuer beträgt 90.000 €.

Im Vergleich mit anderen Verwandtschaftsgraden

Wie stark das Verhältnis zum Erblasser die Steuer bestimmt, siehst du an einem Erwerb von 700.000 € bei einer Erbschaft. Für Kinder und Stiefkinder sind 33.000 € fällig. Zum Vergleich: Ehe- oder Lebenspartner zahlen in Steuerklasse I bei 500.000 € Freibetrag 22.000 €, Geschwister zahlen in Steuerklasse II bei 20.000 € Freibetrag 190.000 €, alle übrigen Erwerber zahlen in Steuerklasse III bei 20.000 € Freibetrag 204.000 €. Der Unterschied kommt aus Freibetrag und Steuersatz.

Erbschaftsteuer für Kinder und Stiefkinder nach Wert des Erwerbs

Der Wert ist der Betrag nach Abzug von Schulden. Der Versorgungsfreibetrag für Kinder ist nicht angesetzt.

Erbschaftsteuer für Kinder und Stiefkinder bei sechs verschiedenen Erwerbswerten
Wert des ErwerbsSatzSteuer beim Erbe
100.000 €–0 €
250.000 €–0 €
500.000 €11,0 %11.000 €
750.000 €15,0 %52.500 €
1.000.000 €15,0 %90.000 €
2.000.000 €19,0 %304.000 €

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder und Stiefkinder?

400.000 € in Steuerklasse I. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Erbschaftsteuergesetz).

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 450.000 € an?

Es sind 3.500 €.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 600.000 € an?

Es sind 22.000 €. Steuerpflichtig bleiben 200.000 €, darauf gilt ein Satz von 11,0 %.

Wie viel Erbschaftsteuer fällt bei 1.000.000 € an?

Es sind 90.000 €.

In welche Steuerklasse gehören Kinder und Stiefkinder?

In Steuerklasse I (§ 15 Erbschaftsteuergesetz).

Wird die Steuer nur auf den Teil über dem Freibetrag berechnet?

Ja. Zuerst wird der Freibetrag abgezogen, dann gilt der Satz der passenden Stufe für den ganzen verbleibenden Betrag. An den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich den Sprung.

Bleibt ein geerbtes Familienheim steuerfrei?

Unter Voraussetzungen ja, bei Ehepartnern und bei Kindern bis 200 Quadratmeter Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz). Der Rechner berechnet das nicht. Frag dazu das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Woher die Zahlen kommen

Stand: 20.10.2026

Nicht berechnet werden das Familienheim, Betriebsvermögen, frühere Erwerbe der letzten zehn Jahre und die Bewertung von Immobilien. Mehr dazu auf der Seite zum Erbschaftsteuer-Rechner.

Wie die Rechner arbeiten und wie die Daten gepflegt werden: Über die Rechner.

Orientierung, keine Beratung. Der Rechner ersetzt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Verbindlich sind ausschließlich die Festlegungen von Finanzamt, Notar, Gericht oder Vertrag. Die Ergebnisse sind ohne Gewähr.

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