Mieterhöhung Rechner
Miete vor drei Jahren, aktuelle und geplante Miete eingeben und die Kappungsgrenze prüfen.

Die geplante Miete liegt innerhalb der Kappungsgrenze.
Neben der Kappungsgrenze (§ 558 BGB) darf die Miete nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und die Erhöhung muss begründet und in Textform verlangt werden. Der Rechner prüft nur die Kappungsgrenze und ersetzt keine Rechtsberatung. Erhöhungen durch Modernisierung oder Staffel- und Indexmieten folgen anderen Regeln.
So funktioniert die Kappungsgrenze
Nach § 558 BGB darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die das Bundesland festlegt, sind es 15 Prozent.
Bei 800 Euro Kaltmiete vor drei Jahren sind höchstens 960 Euro (20 Prozent) oder 920 Euro (15 Prozent) erlaubt. Der Rechner zeigt, wie viel Spielraum über der aktuellen Miete bleibt.
- Maßgeblich ist die Miete vor drei Jahren, ohne Erhöhungen wegen Modernisierung.
- Zusätzlich gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze.
- Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Fragen und Antworten
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Staffelmiete?
Nein. Bei Staffel- und Indexmieten gelten andere Regeln, die im Mietvertrag und im Gesetz festgelegt sind.
Muss der Vermieter die Erhöhung begründen?
Ja, in Textform, zum Beispiel mit dem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist.
Kostet das Tool etwas?
Nein. Das Tool ist kostenlos und braucht weder Anmeldung noch Installation. Es gibt keine feste Grenze für die Länge der Eingabe, die Grenze setzt nur der Arbeitsspeicher deines Geräts.