Treppenrechner
Geschosshöhe und gewünschte Stufenhöhe eingeben und die passenden Stufenmaße erhalten.

Die Auftrittstiefe folgt der Schrittmaßregel: zweimal Stufenhöhe plus Auftritt ergibt 63 cm. Das ist ein bequemes Maß, verbindlich sind die Vorgaben der Landesbauordnung und der Norm für deinen Fall.
So wird eine Treppe berechnet
Die Geschosshöhe wird durch die gewünschte Stufenhöhe geteilt und auf ganze Steigungen gerundet. Dann ist die Stufenhöhe die Geschosshöhe geteilt durch die Zahl der Steigungen.
Die Auftrittstiefe folgt der Schrittmaßregel: zweimal Stufenhöhe plus Auftritt ergibt 63 Zentimeter. Bei 260 Zentimeter Geschosshöhe sind es 15 Steigungen mit etwa 17,3 Zentimeter Höhe und 28,3 Zentimeter Auftritt.
- Es gibt immer eine Steigung mehr als Auftritte.
- Die Lauflänge ist die Zahl der Auftritte mal Auftrittstiefe.
- Gesetzliche Mindestmaße regelt die Landesbauordnung, prüfe sie vor dem Bau.
Fragen und Antworten
Was ist die Schrittmaßregel?
Eine Faustformel für bequeme Treppen: Zwei Stufenhöhen plus eine Auftrittstiefe ergeben etwa 63 Zentimeter.
Welche Stufenhöhe ist üblich?
Bei Wohnhaustreppen sind etwa 17 bis 18 Zentimeter üblich. Die genauen Grenzen hängen von Gebäudeart und Landesbauordnung ab.
Kostet das Tool etwas?
Nein. Das Tool ist kostenlos und braucht weder Anmeldung noch Installation. Es gibt keine feste Grenze für die Länge der Eingabe, die Grenze setzt nur der Arbeitsspeicher deines Geräts.