Rentenminderung durch Gehaltsumwandlung
Gehalt, umgewandelten Betrag und Dauer eingeben und die Minderung der monatlichen Rente in heutigem Geld sehen.

Gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (ab 1. Juli 2026), dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro. Künftige Rentenanpassungen sind nicht enthalten, der Wert zeigt die Minderung in heutigem Geld. Unverbindliche Schätzung.
Warum die Rente sinkt
Die gesetzliche Rente richtet sich nach den Entgeltpunkten. Pro Jahr bekommst du so viele Punkte, wie dein sozialversicherungspflichtiges Entgelt im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten beträgt. Wandelst du Gehalt um, sinkt das beitragspflichtige Entgelt und damit die Zahl der Punkte.
Jeder Entgeltpunkt ist als Monatsrente so viel wert wie der aktuelle Rentenwert. Der Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026). Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2026 liegt bei 51.944 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 101.400 Euro im Jahr.
- Beispiel: 100 Euro monatlich umgewandelt, also 1.200 Euro im Jahr, sind bei einem Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro gut 0,023 Entgeltpunkte pro Jahr.
- Wer mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt, verliert nichts.
- Künftige Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet, die Zahl zeigt die Minderung in heutigem Geld.
- Auch andere Leistungen, die sich am Entgelt orientieren, können niedriger ausfallen, zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld.
Eine Schätzung, keine Beratung
Der Rechner liefert eine Näherung mit einem einheitlichen Steuer- und Abgabensatz. Dein tatsächliches Netto hängt von Steuerklasse, Krankenkasse, Beitragsbemessungsgrenzen und weiteren Angaben ab. Verbindliche Auskunft gibt dein Lohnbüro oder ein Steuerberater.
Fragen und Antworten
Was ist ein Entgeltpunkt?
Ein Entgeltpunkt bekommst du für ein Jahr, in dem du genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hast. Verdienst du die Hälfte, bekommst du einen halben Punkt.
Gilt das auch für das Dienstrad?
Ja, wenn das Rad per Gehaltsumwandlung finanziert wird, sinkt dein beitragspflichtiges Entgelt um die Rate abzüglich des geldwerten Vorteils. Für eine grobe Schätzung kannst du die Rate eintragen.